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„Heute gehe ich zur Schulpsychologin!“

Sich Unterstützung zu suchen, wenn man bei einem Problem nicht weiter weiß oder sich schlecht fühlt, ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Zeichen von großer Kompetenz, Stärke und dass man sich gut um sich selbst kümmert. Jede*r von uns erlebt in seinem Leben Krisen, Schwierigkeiten und auch manchmal seelische Schmerzen. So wie man bei körperlichen Schmerzen den/die Hausärzt*in aufsucht, ist es auch wichtig, psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn die Seele schmerzt.

Im Schuljahr 2023/24 bietet wieder MMag.a Kerstin Müllner (Schulpsychologin, Klinische- und Gesundheitspsychologin) Hilfe und Unterstützung für Schüler:innen und Lehrkräfte an. Sie ist Ansprechperson bei

  • Lern- und Motivationsproblemen
  • Überforderung
  • Prüfungs- und Schulängsten
  • Zukunftssorgen
  • Psychosomatischen Beschwerden
  • Persönlichen Problemen
  • Sozialen Konflikten
  • Mobbing
  • Schwierigen Situationen zu Hause
  • Alles, was man sonst mit niemandem besprechen kann oder will …

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Es können Einzel- oder Gruppengespräche (max. 3 Personen) geführt werden. 

Ihr könnt in meinen Sprechstunden – auch ohne das Wissen eurer Eltern – diverse Anliegen mit mir besprechen, die euch beschäftigen. Die Sprechstunden finden nach Vereinbarung statt.

Bitte meldet euch dafür im Sekretariat an oder gerne auch direkt per E-Mail an mich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Anmeldeschluss ist einen Tag vorher bis 12:00).

 

FAQs zur schulpsychologischen Beratung

1. Wer kann zu den Sprechtagen kommen?
Die Sprechtage der Schulpsychologie sind vorrangig für Schüler*innen vorgesehen.
Lehrer*innen und Eltern sind aber auch herzlich willkommen. (siehe Punkt 2 und 3)

2. Dürfen auch Lehrer*innen einen Termin beim Sprechtag in Anspruch nehmen?
Ja, natürlich. Dabei kann sowohl die eigene (psychische) Gesundheit Thema sein als auch ein Anliegen eine/n Schüler*in oder Klasse betreffend. Z.B.: „Ich weiß bei diesem Schüler nicht mehr weiter. Was kann ich tun um ihn bestmöglich zu unterstützen?“; „Mir wächst in letzter Zeit der Schulalltag völlig über den Kopf. Was kann ich tun?“, etc.

3. Dürfen auch Erziehungsberechtigte kommen?
Ja, auch Erziehungsberechtigte dürfen einen Termin beim Sprechtag wahrnehmen, wenn es sich um ein Anliegen in Bezug auf ein schulangehöriges Kind handelt. Z.B.: „Meine Tochter hat sich so verändert. Sie zieht sich in letzter Zeit so zurück. Wie kann ich ihr helfen?“; „Mein Sohn und ich streiten ständig und ich weiß gar nicht mehr wie ich ihn erreichen kann. Wie kann ich die Situation verbessern?“

4. Mir ist es unangenehm zur Schulpsychologin zu gehen. Werden dann nicht alle denken, dass ich verrückt/schwach/unfähig etc. bin?
Es ist ganz verständlich, dass es aufregend ist mit einer fremden Person über persönliche Themen zu sprechen. Das geht vielen Menschen so! Manchmal bestehen auch falsche Vorstellungen, Ängste oder Sorgen in Bezug auf ein Gespräch mit einer Psychologin. Du kannst jederzeit alle Fragen stellen, die du möchtest. Manchmal hilft es auch zuerst einmal zu einem Gespräch zum Kennenlernen zu kommen. Nicht alle Themen müssen in einem Gespräch geklärt werden.